Ausschreibungstext Korrepetition Gesang_FBR 2_11.04.jpg
 

Als moderne und professionelle Hochschule bieten wir unseren Studierenden eine optimale Lernsituation sowie unseren Lehrenden beste Unterrichtsbedingungen. Die Lehrenden leisten durch Ausbildung und künstlerisch-musikalische Gestaltungskraft einen Beitrag zum attraktiven Hochschulstandort Detmold. Zum Sommersemester 2024 vergeben wir einen oder mehrere

künstlerische Lehraufträge
für Gehörbildung und für Musiktheorie


Die Lehraufträge sollen mit einem Umfang von ca. 8 Semesterwochenstunden vergeben werden und können bei fachlicher Qualifikation auch kombiniert werden.

Gesucht werden Persönlichkeiten (m/w/d), die über einen einschlägigen Hochschulabschluss in dem jeweiligen zu unterrichtenden Fach verfügen und auf pädagogische Lehrerfahrung (möglichst an einer Hochschule) verweisen können. Ein hohes Engagement und die Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur Mitwirkung in Prüfungen und der Selbstverwaltung der Hochschule.

Die Vergütung des Lehrauftrages richtet sich nach den grundlegenden Richtlinien des Landes NRW für die Beschäftigung von künstlerischen Lehrbeauftragten. Die Vergütung wird während des gesamten Semesters - auch während der vorlesungsfreien Zeit - gezahlt. Die Lehrauftragsvergütung unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf eine aussagekräftige Bewerbung, die Sie bis zum 01.12.2023 über unser Onlinebewerbungssystem auf hfm-detmold.de/freie-stellen einreichen.

Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter sind erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Isaak, Tel.-Nr.: 05231/975-713 und Frau Schafmeister, Tel.-Nr.: 05231/975-654 gerne zur Verfügung.

Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten, die im Auswahlverfahren entstehen, können leider nicht übernommen werden.

 

 

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