Als moderne und professionelle Hochschule bieten wir unseren Studierenden eine optimale Lernsituation sowie unseren Lehrenden beste Unterrichtsbedingungen. Die Lehrenden leisten durch Ausbildung und künstlerisch-musikalische Gestaltungskraft einen Beitrag zum attraktiven Hochschulstandort Detmold. Zum Sommersemester 2026 vergeben wir einen
Der Lehrauftrag soll mit einem Umfang von bis zu 10 Semesterwochenstunden vergeben werden.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein Masterabschluss Klavier im Fach Liedgestaltung oder ein Masterabschluss im Fach vokale Korrepetition sowie die hervorragende Beherrschung der deutschen Sprache. Fundierte Kenntnisse in gängigen Liedsprachen wie Französisch, Englisch und/oder den slawischen Sprachen sind hoch willkommen. Eine gründliche Kenntnis und Beherrschung des gängigen Liedrepertoires wird selbstverständlich vorausgesetzt. Ein hohes Engagement und die Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit werden ebenso vorausgesetzt wie die Bereitschaft zur Mitwirkung in Prüfungen.
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns auf eine Bewerbung mit aussagekräftiger Vita und Motivationsschreiben bis zum 21. Dezember 2025. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über den unten stehenden Button "Online-Bewerbung" ein.
Die Vergütung des Lehrauftrages richtet sich nach den grundlegenden Richtlinien des Landes NRW für die Beschäftigung von künstlerischen Lehrbeauftragten. Die Vergütung wird während des gesamten Semesters - auch während der vorlesungsfreien Zeit - gezahlt. Die Lehrauftragsvergütung unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht.
Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter sind erwünscht. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Es ist geplant, die Lehrproben am Mittwoch, den 21. Januar 2026 durchzuführen.
Für Rückfragen steht Prof. Manuel Lange (manuel.lange@hfm-detmold.de) zur Verfügung.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten, die im Auswahlverfahren entstehen, können leider nicht übernommen werden.